Vorstand der Bürgergemeinde
Der Vorstand der Bürgergemeinde ist eine Kollegialbehörde. Zu seinen Hauptaufgaben gehört der Vollzug der Bürgerrechtsgesetzgebung. Die Verfassung der Bürgergemeinde definiert die Rechte und Pflichten des Vorstandes.
Merkmale
- Vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger
- Entscheidet über Sachgeschäfte, welche unter die Verantwortung der Bürgergemeinde fallen
Mitglieder
- Hermann Thom, Bürgerpräsident
- Cuorad Cla Duri, Vicepräsident
- Bezzola Flurin, Aktuar
- Toutsch Mattias, Mitglied des Bürgervorstandes
- Rest Martina, Mitglied des Bürgervorstandes