Bauen in Zernez
Bauten, die Artikel 40 der Raumplanungsverordnung des Kantons Graubünden unterstehen, sind dem Bauamt unter Angabe folgender Punkte zu melden:
- Parzellennummer
- Beschreibung des Bauvorhabens
- Skizze des Bauvorhabens
- Informationen betreffend Dauer und Termine des Bauvorhabens
Das Bauamt weist darauf hin, dass gemäss aktueller Praxis eine Baumeldung nicht beantwortet wird. Sollte für das Bauvorhaben ein ordentliches Baubewilligungsverfahren notwendig sein, wird dies dem Bauherrn mitgeteilt. Der Bauherr übernimmt die Verantwortung, dass das gemeldete Bauvorhaben den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Baubewilligungsanträge für Bauten ausserhalb der Bauzonen: Zusätzlich zum normalen kommunalen Baubewilligungsantrag muss das kantonale (BaB) Baubewilligungsformular in dreifacher Ausführung eingereicht werden.
Anschlüsse an die Stromversorgung des EW Zernez
Anschlüsse jeglicher Art an die Stromversorgung der Fraktion Zernez müssen zwingend und frühzeitig mit folgenden Formularen dem EW Zernez angezeigt oder gemeldet werden.
Für Anschlüsse an die Stromversorgungen der Fraktion Brail ist die Repower AG in Bever zuständig.
Für Anschlüsse an die Stromversorgnungen der Fraktionen Susch und Lavin ist die EE Energia Engiadina SA in Scuol zuständig.
Meldepflicht Ein- und Auszüger
Im Kanton Graubünden besteht die Drittmeldepflicht. Wohnungseigentümer/-vermieter sind verpflichtet, den Ein- und Auszug ihrer Mieter innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Folgende Informationen sind notwendig:
- Einzugs- oder Wegzugsdatum
- Name und Vorname des neuen Mieters
- Wohnungsadresse, Stockwerk und Zimmeranzahl der Wohnung
- Name des Vormieters
- Vermieter
Die Informationen können per Telefon oder mittels Formular auf der Internetseite der Gemeinde Zernez erfolgen. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.