Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stellen den Schutz von Personen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen. So beispielsweise wenn sie geistig oder psychisch beeinträchtigt oder schwer suchtkrank sind oder sie noch minderjährig sind und die Eltern sich nicht um sie kümmern können.

Erfährt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde durch die betreffende Person selbst oder durch Angehörige, Nachbarn, Polizei oder von anderen Personen von einer Gefährdungssituation, klärt sie ab, wie geholfen werden kann. Nötigenfalls setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einen Beistand oder eine Beiständin ein. Die Beistandsperson hat beispielsweise den Auftrag, eine betagte Person in ihren administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten. 

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Engadin/Südtäler
Quadratscha 1
CH-7503 Samedan
T. +41 81 257 62 90
F. +41 81 257 62 96
engadin-suedtaeler@kesb.gr.ch
www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/kesb

 

Aussenstelle Scuol

Bahnhof 
CH-7550 Scuol
T. +41 81 257 52 95
F.  +41 81 257 52 95
engadin-suedtaeler@kesb.gr.ch