Vorstand der Bürgergemeinde

Der Vorstand der Bürgergemeinde ist eine Kollegialbehörde. Zu seinen Hauptaufgaben gehört der Vollzug der Bürgerrechtsgesetzgebung. Die Verfassung der Bürgergemeinde definiert die Rechte und Pflichten des Vorstandes. 

Merkmale

  • Vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger
  • Entscheidet über Sachgeschäfte, welche unter die Verantwortung der Bürgergemeinde fallen

Mitglieder

  • Hermann Thom, Bürgerpräsident
  • Cuorad Cla Duri, Vicepräsident
  • Bezzola Flurin, Aktuar
  • Toutsch Mattias, Mitglied des Bürgervorstandes
  • Rest Martina, Mitglied des Bürgervorstandes